Kann ich meine Verpflichtungserklärung widerrufen?
Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Auswärtige Amt hat keine Kenntnis darüber, ob durch einen Widerruf eine Erstattungspflicht im Schadenfall abgewendet werden kann. In jedem Fall kann das Auswärtige Amt nicht dafür garantieren, dass eine Visumerteilung nur aufgrund eines Widerrufs einer Verpflichtungserklärung verhindert werden kann.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Behörde, bei der Sie die Verpflichtungserklärung abgegeben haben.