Brauche ich ein Visum, wenn ich in Deutschland studieren/arbeiten möchte?
Alle Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Klicken Sie auf Arbeitsvisum bzw. auf Studentenvisum, falls Sie Genaueres erfahren möchten.

Ausgenommen hiervon sind jedoch Staatsangehörige von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxembourg, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien.
Für diese entfällt seit dem 01.01.2005 die Verpflichtung, nach Einreise einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu beantragen. Nach ihrer Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für diese lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.

Für Staatsangehörige der Länder, die zum 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, gelten (mit Ausnahme von Zypern und Malta) hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zunächst noch einige Übergangsregelungen.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen.

Für alle anderen, bisher nicht genannten Staatsangehörigen gilt, dass diese vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.