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Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland #128850
02/04/2005 17:30
02/04/2005 17:30
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Kann ich in Deutschland als Ferienjobber arbeiten? Kann ich als Deutscher im Ausland jobben?
Deutschland hat mit Australien, Kanada, Neuseeland und Japan bilaterale Abkommen über sog. "Working Holiday"-Aufenthalte geschlosssen. Das Programm soll jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes geben. Es ermöglicht Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden, wobei die maximale Gesamtdauer der Erwerbstätigkeit 90 Tage beträgt. Die erforderlichen Visa für Working Holiday-Aufenthalte in Deutschland sind rechtzeitig vor Einreise bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen. Nähere Informationen zur Dauer des Antragsverfahrens, den vorzulegenden Unterlagen, Gebühren usw. finden sich auch auf den Internet-Seiten der jeweiligen Vertretungen.
Deutsche, die in den genannten Ländern tätig werden möchten, wenden sich an die ausländischen Vertretungen in Deutschland.

Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland #128851
02/04/2005 17:30
02/04/2005 17:30
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Benötigen Ausländer, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem der neuen EU-Mitgliedsländer leben, ein Visum für Besuchsreisen nach Deutschland?
Alle Ausländer, die mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in einem der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (sog. Schengener Staaten) leben, benötigen für Besuchsreisen nach Deutschland bis 90 Tage kein Visum.
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern sind am 1. Mai 2004 der Europäischen Union, nicht jedoch dem Schengener Abkommen beigetreten.
Die deutschen Einreisebestimmungen ändern sich daher für Ausländer, die in einem der EU-Beitrittsländer wohnen, nicht.

Ob ein Ausländer ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigt, ergibt sich aus der Staatenliste.

Zu welchem Zeitpunkt die neuen EU-Mitgliedsländer dem Schengener Abkommen beitreten werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland #128852
02/04/2005 17:31
02/04/2005 17:31
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Ich befinde mich in Deutschland und habe Fragen zu meinem Visum/zu meiner Aufenthaltserlaubnis. An wen wende ich mich?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort bzw. Ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde. Die Adresse erhalten Sie am einfachsten über das Rathaus des jeweiligen Ortes.

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?

Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird daher im Regelfall die Abgabe einer neuerlichen Verpflichtungserklärung erforderlich.

Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland #128853
02/04/2005 17:32
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Warum kann ein Visumsantragsverfahren so zeitraubend sein; kann das Auswärtige Amt das Verfahren beschleunigen?

Kraft Gesetz (§ 63 Abs. 3 AuslG) sind im Ausland die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung über einzelne Visumanträge grundsätzlich nicht befasst und kann daher das Verfahren auch nicht beschleunigen. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.

Wegen der geographischen Lage in der Mitte Europas ist Deutschland ein wichtiges Ziel- und Transitland. Millionen Ausländer kommen jährlich zu einem kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland. Steigende Antragszahlen, Forderungen der Antragsteller nach einem noch weiter verbesserten Kundendienst und der aus Wirtschaft und Politik lauter werdende Ruf nach einer rascheren und noch effizienteren Visumerteilung sind die Folge. Mehr Anträge bei immer aufwändiger werdenden Prüfvorgaben im Rahmen der Anti-Terror-Massnahmen müssen bearbeitet werden.

Insbesondere während der Hauptreisezeiten können daher trotz modernster eingesetzter Technik Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann. Manche Auslandsvertretungen mit besonders hohem Antragsaufkommen haben daher Terminvergabesysteme eingeführt, um den Antragstellern zu ermöglichen, einen konkreten Termin für die Visaantragstellung zu erhalten. Vor Einführung der Terminvergabesysteme mussten dort viele Antragsteller bis zur Einreichung ihres Visumsantrags teilweise mehrere Tage vor der Visastelle in einer Schlange warten.
Ist zur Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich, sollte der Antrag deshalb möglichst lange vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt auch auf diese Terminvergaben keinen Einfluss nehmen kann.

Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland #128854
02/04/2005 17:32
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Ich benötige für meine Reise nach Deutschland kein Visum. Gibt es trotzdem Dinge, die ich beachten muss?
Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich. Dieses sollte zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus Deutschland eine noch mindestens dreimonatige Gültigkeitsdauer aufweisen.

Gegebenenfalls müssen Dokumente vorgezeigt werden, die den Aufenthaltszweck und die Umstände des Aufenthalts belegen.
Auch muss ggf. der Beweis erbracht werden, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt während des Aufenthalts zu bestreiten und die Rückreise zu finanzieren. Die Höhe der Mittel ergeben sich aus der Art und Länge des Aufenthalts, es gibt hierfür keine festgesetzten Tagessätze.

Es empfiehlt sich vor der Reise eine Krankenversicherung abzuschließen, die auch den Rücktransport ins Heimatland übernimmt.

Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind, müssen bei mehrfacher Einreise und längerem Aufenthalt bedenken, dass der Aufenthalt im Schengener Gebiet auf höchsten drei Monate innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Datum der ersten Einreise an beschränkt ist.

Für längere Aufenthalte, z.B. zum Studium oder zur Arbeitsaufnahme, gelten vielfach andere Regelungen.

Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland #128855
11/04/2005 10:42
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Sweta dies kannst du auch lesen, hier sind viele Infos enthalten.

Claudia

Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland #128856
11/04/2005 10:42
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Sweta dies kannst du auch lesen, hier sind viele Infos enthalten.

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Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland #128857
30/04/2005 15:41
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Hier ein Thema zu Fragen Visum für Deutschland. Hole das Thema wieder rauf hatte einige Fragen per Mail dazu bekommen.

Claudia

Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland #128858
15/06/2005 20:58
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Hier ein Thema zum Visum.

Claudia

Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland #128859
21/08/2005 10:06
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Hier ein bereits vorhandenes Thema dazu.

Claudia

Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #275282
24/09/2008 00:52
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In dem mir vorliegendem Text lautet es weiter:"Beachten sie,dass gemäß § 83 AufenthG Ablehnungen von Visa zu touristischen Zwecken unanfechtbar sind".Wie ist dies zu verstehen?

Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland [Re: Luna8] #275302
24/09/2008 11:11
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Genauso, wie es geschrieben steht - der Rechtsweg ist ausgeschlossen, es ist nur eine Remonstration möglich (eine Art verwaltungsinterner Widerspruch).

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