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Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland
#128851
02/04/2005 17:30
02/04/2005 17:30
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Benötigen Ausländer, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem der neuen EU-Mitgliedsländer leben, ein Visum für Besuchsreisen nach Deutschland? Alle Ausländer, die mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in einem der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (sog. Schengener Staaten) leben, benötigen für Besuchsreisen nach Deutschland bis 90 Tage kein Visum. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern sind am 1. Mai 2004 der Europäischen Union, nicht jedoch dem Schengener Abkommen beigetreten. Die deutschen Einreisebestimmungen ändern sich daher für Ausländer, die in einem der EU-Beitrittsländer wohnen, nicht.
Ob ein Ausländer ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigt, ergibt sich aus der Staatenliste.
Zu welchem Zeitpunkt die neuen EU-Mitgliedsländer dem Schengener Abkommen beitreten werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
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Re: Häufige Fragen: Visum für Deutschland
#128854
02/04/2005 17:32
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Ich benötige für meine Reise nach Deutschland kein Visum. Gibt es trotzdem Dinge, die ich beachten muss? Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich. Dieses sollte zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus Deutschland eine noch mindestens dreimonatige Gültigkeitsdauer aufweisen.
Gegebenenfalls müssen Dokumente vorgezeigt werden, die den Aufenthaltszweck und die Umstände des Aufenthalts belegen. Auch muss ggf. der Beweis erbracht werden, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt während des Aufenthalts zu bestreiten und die Rückreise zu finanzieren. Die Höhe der Mittel ergeben sich aus der Art und Länge des Aufenthalts, es gibt hierfür keine festgesetzten Tagessätze.
Es empfiehlt sich vor der Reise eine Krankenversicherung abzuschließen, die auch den Rücktransport ins Heimatland übernimmt.
Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind, müssen bei mehrfacher Einreise und längerem Aufenthalt bedenken, dass der Aufenthalt im Schengener Gebiet auf höchsten drei Monate innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Datum der ersten Einreise an beschränkt ist.
Für längere Aufenthalte, z.B. zum Studium oder zur Arbeitsaufnahme, gelten vielfach andere Regelungen.
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