Vielen lieben Dank für eure Antworten!!!
Tja, da hatte mein Mann wohl recht
Man verliert auch die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
Aber was ist den, wenn der Tunesier mit seiner deutschen Frau in TN lebt und sie wollen beide die Familie in D besuchen. Muss man dann eine Verpflichtungserklärung beibringen, oder erübrigt sich das dann. Vorallen Dingen, weil er ja schon mal in D die Aufenthaltsgenehmigung hatte und weiterhin mit dieser Deutschen verheiratet ist?!
Ist es dann jedesmal ein "Staatsakt" ein Visum bei der Botschaft in Tunis zu erhalten oder ist es dann ganz einfach??
LG Theresa