@ Shatira
habe vor ein paar tagen mal nachgefragt und es ist wohl so, daß er nach drei jahren erstmals einen antrag auf einbürgerung stellen kann. wie entschieden wird hängt zum großen teil auch vom "good will" des amtes ab (der quer durch die republik sehr unterschiedlich ausfallen kann...). erst nach acht jahren hat er einen anspruch auf einbürgerung. aber eine garantie ist das möglicherweise auch nicht.
LG, alibaba