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Wieder mal: Führerschein
#12856
03/08/2004 09:12
03/08/2004 09:12
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Joined: Jul 2004
Beiträge: 326 Berlin
Theresa
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Beiträge: 326
Berlin
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@all  Jetzt hab auch ich mal ne Frage: Mein Mann befindet sich ja noch wg. Arbeit in TN. Er hat vor ca. 10 Jahren seinen Führerschein in TN gemacht. Jetzt hat er mir erzählt, dass dieser Führerschein nicht für Europa ist. Er hätte damals dafür mehr bezahlen müssen und da er nicht gedacht hat, dass er je nach Europa kommt, hat er es sein lassen. D.h. er kann nicht in Deutschland mit dem Auto fahren. Gibt es sowas??? Was bedeutet das für uns? Muss er dann den Führerschein in D so machen, wie ein Deutscher? Das würde dann ja auf jeden Fall mehr kosten als für einen Tunesier, der 6 Monate lang mit seinem tunesischen Führerschein hier fahren darf und innerhalb von 6 Monaten seinen deutschen Führerschein machen muss, oder??? Könnte er in Tunesien seinen Führerschein für Europa nachmachen? Ich hoffe, die Fragen sind nicht allzu blöd, aber mein Mann weiß eben auch nichts genaues und da er zur Zeit voll im Streß in TN ist, hat er auch keine Zeit sich näher damit zu beschäftigen... Und ich würd halt gern wissen, was da so für Kosten auf uns zukommen (er natürlich auch). Also wenn jemand was weiß, bitte antworten... Vielen Dank im Voraus!!!!
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Re: Wieder mal: Führerschein
#12861
03/08/2004 09:36
03/08/2004 09:36
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Joined: Jul 2004
Beiträge: 326 Berlin
Theresa
OP
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OP
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Joined: Jul 2004
Beiträge: 326
Berlin
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Haha, bei der Ausländerbehörde muss man erst den Antrag stellen... Ich glaub, dass hab ich schonmal gelesen, aber wieder vergessen...
Das mit den 6 Monaten verstehe ich sowieso nicht so ganz. Er war doch nur 3 Wochen in D. Das würde ja bedeuten, dass er, wenn er im Oktober wieder kommt, dass mit den 6 Monaten vielleicht gerade so oder auch gar nicht schafft, da es ja ab dem Tag der ersten Einreise gelten soll...
Na super, hätte ich das gewusst, hätten wir schon im Mai als er hier war, den Antrag gestellt. Aber mir wurde von einem Tunesier, der hier in D lebt, gesagt, dass sich die 6 Monate verlängern, wenn er wieder nach TN zurückfliegt. So ist das, wenn man sich auf solche Infos verlässt.
Naja mal gucken, was die im Oktober auf der ABH zu uns sagen...
Oder kann man auch aufm Meldeamt den Antrag stellen???
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Re: Wieder mal: Führerschein
#12876
03/08/2004 20:25
03/08/2004 20:25
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Joined: May 2003
Beiträge: 477 Raum Stuttgart
Clabou
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Joined: May 2003
Beiträge: 477
Raum Stuttgart
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Hallo Theresa,
ich habe die ganzen Beiträge zu Deinem Problem nicht gelesen. Aber dennoch möchte ich dazu meinen Senf geben.
Also der tun. Führerschein ist 6 Monate ab dem Einreisedatum (Tag an dem Dein Mann zum allerersten Mal in D eingereist ist) gültig. In dieser Zeit darf er fahren.
Er muß aber nicht in diesen 6 Monaten die Umschreibung beantragen, aber er kann. Er darf halt nicht mehr nach diesen 6 Monaten fahren. Wenn er die Umschreibung nach einem Jahr beantragt kann er bei Zulassung innerhalb von einem Jahr die theoretische Prüfung ablegen. Wird die Umschreibung z.B. erst nach 2,5 Jahren beantragt und zugelassen (zur Prüfung), dann kann er diesen NUR noch innerhalb von diesem Zeitraum machen (also hier beim Beispiel ein halbes Jahr), denn mit der offiziellen Gültigkeit der Zulassung von 1 Jahr, wäre er über die 3 Jahre Aufenthalt in D hinaus.... Verstehst Du, wie ich das meine?
Die Umschreibung des Führerscheins beantragst Du nicht bei der Ausländerbehörde, sondern auf Deinem Rathaus, die das dann an die zuständige Führerscheinstelle weiterleitet. Du solltest aber eine Fahrschule bereits zur Hand haben, denn bei dem Antrag muß die zuständige Fahrschule genannt werden und die entsprechende TÜV-Stelle.
Wurde die theoretische Prüfung nicht innerhalb dieses 1 Zulassungsjahres bestanden, läuft diese Frist ab und die Zulassung muß neu beantragt werden und der Sehtest neu gemacht werden. Leider weiß ich nicht genau, in welchem Zeitraum die praktische Prüfung bestanden werden muß (ob im Bezug zum Datum der bestandenen Theorieprüfung oder im Bezug zu dem 1 Zulassungsjahr). Nur bei dem Beispiel mit den 2,5 und 0,5 Jahren, da muß die praktische Prüfung ganz bestimmt auch bei Ablauf dieser 3 Aufenthaltsjahre bestanden sein.
Die Theorie(pflicht)stunden müssen bei einer Umschreibung nicht besucht werden. Praktische Fahrstunden fallen je nach Fahr-Können an, und wenn auch nur zum "Zeigen und Üben der Prüfungsfahrtstrecken".
Seit dem 1. Juli 2004 sind einige Fragen weggefallen und viele neue dazu gekommen. Deshalb sind die alten Fahrbögen nicht mehr unbedingt für die Prüfung soo ideal.
Die arabischen Bögen sind sehr teuer (und bestimmt jetzt seit dem 01.07.04 noch teurer geworden), die französischen sind günstiger (als die arabischen). Am günstigsten sind die deutschen Fahrbögen.
Ich hoffe, ich habe andere Beiträge nicht alle wiederholt, und konnte Dir etwas helfen. Solltest Du Fragen haben, dann einfach drauf zu. Vielleicht kann ich sie auch beantworten.
LG Clabou
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Re: Wieder mal: Führerschein
#12878
04/08/2004 08:29
04/08/2004 08:29
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Joined: May 2003
Beiträge: 2,811 gesperrt!
nonamec
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Zitat: Du solltest aber eine Fahrschule bereits zur Hand haben, denn bei dem Antrag muß die zuständige Fahrschule genannt werden und die entsprechende TÜV-Stelle
das stimmt so nicht - wir mußten nur die Prüfungs-Stelle (bei uns Dekra) angeben... keine Fahrschule!!
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