HAllo !!

Also wir leben in Brandenburg. Mein Mann hatte im Juli letzten Jahres seine Niederlassungserlaubnis beantragt (nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland) und er war zu diesem Zeitpunkt arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bezogen. Es gab absolut keine Probleme deswegen. Er sollte nur sobald er Arbeit hat Bescheid geben und eine Kopie des Arbeitsvertrages vorlegen. Glücklicher weise hat er wieder bei seiner alten Firma Arbeit bekommen seit Dezember 2005. Vorher hat er auch einfache Erntehelfer- jobs übernommen. Den was viele nicht wissen man bekommt dafür 13€ Saisonmehrbedarfsausgleich pro Tag unversteuert vom Arbeitsamt.

Michaela