Hallo Theresa!!

Die 6 Monate sollten eigentlich auch für ihn gelten... Was soll bei ihm anders sein?!

Allerdings gelten die 6 Monate ab dem Tag der ersten Einreise nach Deutschland!!! Also: wenn er z.B. am 15.2. nach Deutschland gekommen wäre, könnte er bis zum 15.8. hier fahren, müßte aber auch in dieser Zeit die Anmdeldung zur Umschreibung des tun. Führerscheins machen. Danach hätte er noch 2,5 Jahre Zeit die Prüfungen zu machen!

So wurde es uns erklärt...

[winken1]