Ist es nicht so, dass er unter Umständen auch ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ableiten kann, da er hier ein Kind hat (§ 31 II AufenthG)? D.h. auch wenn sie sich scheiden lässt muss er nicht unbedingt zwingend ausreisen!
Ist die Definition einer Scheinehe rechtlich gesehen nicht so, dass zwei Menschen diese bewusst eingehen und z.B. Geld oder ähnliches als Gegenleistung für die Ehe fließt? Dann würde sie sich ja selbst einer Straftat bezichtigen.
Also das würde ich mir alles noch mal ganz in Ruhe überlegen und nicht aus der Wut und Enttäuschung heraus handeln.