Der Lebensmittelpunkt ist entscheidend für eine Scheidung.
Und wenn man mit einem T verheiratet ist und sich scheiden lassen will, reicht man die Scheidung am Ort des Lebensmittelpunktes ein.
Wenn es in D war, dann wird die Scheidung in D eingereicht.
Wenn diese dann abgeschlossen ist, muss man sich auch noch in T scheiden lassen, sofern die Ehe dort eingetragen ist/war.