Hallo, ich aktiviere das Thema doch noch mal.

Da hier in der Diskussion doch eher der Schwerpunkt war, dass die Überprüfungen "normal" sind und man das so hinnehmen soll/muss, möchte ich einen Auszug aus einem Tätigkeitsbericht des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (was für ein Name [Schüchtern] ) aus dem Jahr 2000 hier einstellen. Die Beschreibung die dort steht entspricht auch eher meinem Empfinden. (sorry, ist etwas lang, aber ich sonst nur den gesamten Bericht verlinken können und der ist noch vieeeel länger [nixweiss1] )

22. Tätigkeitsbericht (2000)
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4.4.2 Scheinehen-Überprüfung nicht korrekt

Bei der Überprüfung, ob eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht, ist im Interesse des Schutzes der Intim- und Privatsphäre äußerste Zurückhaltung geboten. Kontrollen ergaben, dass dies bei der Überprüfung von Ausländern durch die Stadt Kiel bislang nicht hinreichend beachtet wurde.

"Scheinehen im Visier - schwere Vorwürfe an Ausländerbehörde”. Mit dieser Zeitungsüberschrift wurde die Ausländerbehörde wegen ihrer Ermittlungen zur Überprüfung ehelicher Lebensgemeinschaften angegriffen. Worum ging es?

Im Ausländerrecht hängt die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung oft davon ab, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Es genügt nicht, formal mit einer oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet zu sein, um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten; die Partner müssen auch zusammenleben. Offensichtlich heiraten immer wieder Menschen nur, um an die begehrte Aufenthaltsgenehmigung zu kommen. Um dies festzustellen, beauftragt das Ausländeramt den Ermittlungsdienst der Stadt Kiel mit Außenprüfungen in der Wohnung der Betroffenen. Im Jahr 1999 gab es über zweihundert solcher Ermittlungsersuchen. In ca. 10 % der Fälle verdichtete sich dabei der Verdacht einer "Scheinehe”. Bei vielen der Überprüften verursachte aber die Prüfung ihrer Ehe Angst und Unbehagen, wird doch dadurch die Ehrlichkeit von Gefühlen infrage gestellt und tief in die Privatsphäre eingedrungen. Sie konnten den Eindruck gewinnen, ihre binationale Ehe sei gesellschaftlich unerwünscht, ja trage gar den Hauch des Kriminellen in sich.

Unsere Querschnittskontrolle bei der Ausländerbehörde ergab denn auch, dass bei den amtlichen Ermittlungen einiges im Argen lag: Schon nichtige Anlässe führten zu einer Überprüfung. Dem eingeschalteten Ermittlungsdienst wurde, ohne dass hierfür eine Notwendigkeit bestand, die gesamte Ausländerakte mitgegeben. Die Dokumentation der Gründe für die Ermittlung sowie der Ermittlungsergebnisse waren unzureichend. Ohne Not wurden Dritte - Nachbarn, Postbote, Hausmeister - befragt und dadurch zumindest indirekt über den "Scheinehenverdacht” in Kenntnis gesetzt. Die Betroffenen selbst erfuhren oft von der Überprüfung und der Befragung Dritter nichts, sodass sie unbegründete Verdächtigungen nicht ausräumen konnten.

In unserem Prüfbericht machten wir der Ausländerbehörde zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung des Verfahrens. Die Stadt Kiel erklärte sich sofort bereit, diesen Vorschlägen zu entsprechen. Danach soll künftig eine genauere Prüfung erfolgen, ob der Ermittlungsdienst überhaupt eingeschaltet werden soll. Die Kriterien für die Annahme eines "Scheinehenverdachtes” wurden bereinigt. So ist z. B. die Inhaftierung des deutschen Ehegatten, die unzulässige Einreise des Ausländers oder gar eine anonyme Denunziation nicht mehr ausreichendes Indiz für eine "Scheinehe” und damit Auslöser von Ermittlungen. Der Ermittlungsdienst erhält ein präzise begründetes Ermittlungsersuchen und nicht mehr die gesamte Ausländerakte. Er muss zunächst versuchen, bei den Betroffenen selbst die Frage des Bestehens einer Lebensgemeinschaft zu klären, bevor Dritte befragt werden dürfen. Der Vorgang wird künftig in der Ausländerakte nachvollziehbar dokumentiert; die Betroffenen werden benachrichtigt. Die nunmehr geltenden Anweisungen sind geeignet, künftig die Beeinträchtigung der Intim- und Privatsphäre auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren.