Bei Eheschliessungen mit einem ausländischen Partner sind bereits die Standesämter angehalten zu prüfen, ob es sich um eine Scheinehe handeln könnte.
Frau älter als Mann ist in den zu prüfenden Kriterien enthalten.
Nachzulesen in einem Buch vom IAF.
Leider hab ich gerade nicht den Titel zur Hand.
Auch die ABH kann immer und jederzeit Stichproben machen, ob tatsächlich eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht.