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Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128457
25/02/2005 09:25
25/02/2005 09:25
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Uns ist letztens etwas ähnliches passiert. Ich war auf der Arbeit und mein Mann zuhause. Da kam ein Mitarbeiter der Stadt und wollte nachschauen, ob mein Mann noch hier wohnt. Die hätten angeblich gemeldet bekommen, dass er wieder nach Tunesien zurück ist. War schon irgendwie merkwürdig.

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128458
25/02/2005 10:10
25/02/2005 10:10

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Aha, konntet ihr in Erfahrung bringen WER das gemeldet haben soll? Nicht, dass euch da jemand was Böses will [Durcheinander]

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128459
25/02/2005 10:17
25/02/2005 10:17
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Nein, leider nicht. Wüsste nicht wer uns was böses will. Es kennt ja auch keiner seinen richtigen Vornamen. Aber der Mann meinte, dass ja alles in Ordnung sei. Denke mal, dass könnte auch nur ein "Vorwandsbesuch" im Auftrag der Ausländerbehörde sein, oder? Nachsehen, ob wir auch wirklich zusammen wohnen etc.!

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128460
25/02/2005 10:20
25/02/2005 10:20
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Den Namen eines ggf. "Anzeigenden" würden sie - wenn's denn einen gäbe - nie rausrücken.
Es kann ein Vorwand gewesen sein, aber auch genausogut ein "lieber" Nachbar.
Schwarzarbeiter (zu Recht) und "Mischehen" (zu Unrecht) sind nur zu gerne Objekte der nachbarlichen Missgunst...
Ich würd mir da weiter keinen Kopf drum machen und nen dicken Haken dran.

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128461
25/02/2005 10:22
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Ich mache mir da auch keinen Kopf. Wir haben ja nichts zu verbergen. Nur mein Mann war anfangs etwas verunsichert.

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128462
25/02/2005 11:02
25/02/2005 11:02

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Verunsichert ist ja noch gut, ich wäre schockiert. Die Polizei hat man als normaler Bürger ja nicht oft vor der Haustür stehen [Schüchtern]

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128463
25/02/2005 11:28
25/02/2005 11:28
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Aber bei einer Binationalen Ehe muss man jederzeit mit deren Besuch rechnen........

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128464
25/02/2005 11:44
25/02/2005 11:44

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Klar, aber gewöhnungsbedürftig ist das dennoch

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128465
26/02/2005 00:45
26/02/2005 00:45
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hallo Indovina
schön mal wieder von dir zu hören- äh lesen [Winken]
die beamtern waren nicht in der wohnung, da hätten sie nämlich gleich 4 Zahnbürsten und 3 Schlafzimmer gefunden mit jeweils 1 Decke [Breites Grinsen]
nur in 1 zimmer ne ziemlich weiche, kuschlige, breite tunesische ... [lachen1]

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128466
27/02/2005 17:48
27/02/2005 17:48
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Zitat:
Ja, denke solche Geschichten haben wir wohl schon alle erlebt, aber ich her mit meinen Ausländischen Partner noch nicht.

Aber er war ja auch ber der Polizei und kennt sich mit den Gesetzestexten gut aus.

Steffi dein Mann ist ja noch nicht lange da, wenn ich fragen darf wie lange seit ihr nun in Deutschland eine Familie? Nach meinem Gedächtnis her hast du ja in anderen Themen geschrieben das ihr das Visa auf Familienzusammenführung erst gestellt hattet und alles schnell und ohne Probleme ging.

Wenn er in Tunesien bei der Polizei war, heißt es doch nicht das man sich mit den Deutschen + Europäischen Gesetzestexten gut auskennt, bei so vielen Änderungen welche ständig vollzogen werden, denke ich hat es mit den tunesischen gar nichts am Hut.

Diese Kontrollen werden bei sehr vielen gemacht egal ob jung, alt oder Osteuropäisch oder Arabisch.
Dies sind Stichproben und werden durchgeführt.

Du schreibst das sehr viele Deutsche ältere Männer mit Osteuropäischen Frauen verheiratet sind, ist dies etwas schlechtes? Oder hast du genaue Zahlen dafür?

Denn diese Länder sind in der Studie Binationale Ehene kaum erschienen. [nixweiss1] [nixweiss1]

Claudia

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128467
04/03/2005 13:10
04/03/2005 13:10

A
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Hallo, ich aktiviere das Thema doch noch mal.

Da hier in der Diskussion doch eher der Schwerpunkt war, dass die Überprüfungen "normal" sind und man das so hinnehmen soll/muss, möchte ich einen Auszug aus einem Tätigkeitsbericht des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (was für ein Name [Schüchtern] ) aus dem Jahr 2000 hier einstellen. Die Beschreibung die dort steht entspricht auch eher meinem Empfinden. (sorry, ist etwas lang, aber ich sonst nur den gesamten Bericht verlinken können und der ist noch vieeeel länger [nixweiss1] )

22. Tätigkeitsbericht (2000)
---------------------------------------------
4.4.2 Scheinehen-Überprüfung nicht korrekt

Bei der Überprüfung, ob eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht, ist im Interesse des Schutzes der Intim- und Privatsphäre äußerste Zurückhaltung geboten. Kontrollen ergaben, dass dies bei der Überprüfung von Ausländern durch die Stadt Kiel bislang nicht hinreichend beachtet wurde.

"Scheinehen im Visier - schwere Vorwürfe an Ausländerbehörde”. Mit dieser Zeitungsüberschrift wurde die Ausländerbehörde wegen ihrer Ermittlungen zur Überprüfung ehelicher Lebensgemeinschaften angegriffen. Worum ging es?

Im Ausländerrecht hängt die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung oft davon ab, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Es genügt nicht, formal mit einer oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet zu sein, um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten; die Partner müssen auch zusammenleben. Offensichtlich heiraten immer wieder Menschen nur, um an die begehrte Aufenthaltsgenehmigung zu kommen. Um dies festzustellen, beauftragt das Ausländeramt den Ermittlungsdienst der Stadt Kiel mit Außenprüfungen in der Wohnung der Betroffenen. Im Jahr 1999 gab es über zweihundert solcher Ermittlungsersuchen. In ca. 10 % der Fälle verdichtete sich dabei der Verdacht einer "Scheinehe”. Bei vielen der Überprüften verursachte aber die Prüfung ihrer Ehe Angst und Unbehagen, wird doch dadurch die Ehrlichkeit von Gefühlen infrage gestellt und tief in die Privatsphäre eingedrungen. Sie konnten den Eindruck gewinnen, ihre binationale Ehe sei gesellschaftlich unerwünscht, ja trage gar den Hauch des Kriminellen in sich.

Unsere Querschnittskontrolle bei der Ausländerbehörde ergab denn auch, dass bei den amtlichen Ermittlungen einiges im Argen lag: Schon nichtige Anlässe führten zu einer Überprüfung. Dem eingeschalteten Ermittlungsdienst wurde, ohne dass hierfür eine Notwendigkeit bestand, die gesamte Ausländerakte mitgegeben. Die Dokumentation der Gründe für die Ermittlung sowie der Ermittlungsergebnisse waren unzureichend. Ohne Not wurden Dritte - Nachbarn, Postbote, Hausmeister - befragt und dadurch zumindest indirekt über den "Scheinehenverdacht” in Kenntnis gesetzt. Die Betroffenen selbst erfuhren oft von der Überprüfung und der Befragung Dritter nichts, sodass sie unbegründete Verdächtigungen nicht ausräumen konnten.

In unserem Prüfbericht machten wir der Ausländerbehörde zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung des Verfahrens. Die Stadt Kiel erklärte sich sofort bereit, diesen Vorschlägen zu entsprechen. Danach soll künftig eine genauere Prüfung erfolgen, ob der Ermittlungsdienst überhaupt eingeschaltet werden soll. Die Kriterien für die Annahme eines "Scheinehenverdachtes” wurden bereinigt. So ist z. B. die Inhaftierung des deutschen Ehegatten, die unzulässige Einreise des Ausländers oder gar eine anonyme Denunziation nicht mehr ausreichendes Indiz für eine "Scheinehe” und damit Auslöser von Ermittlungen. Der Ermittlungsdienst erhält ein präzise begründetes Ermittlungsersuchen und nicht mehr die gesamte Ausländerakte. Er muss zunächst versuchen, bei den Betroffenen selbst die Frage des Bestehens einer Lebensgemeinschaft zu klären, bevor Dritte befragt werden dürfen. Der Vorgang wird künftig in der Ausländerakte nachvollziehbar dokumentiert; die Betroffenen werden benachrichtigt. Die nunmehr geltenden Anweisungen sind geeignet, künftig die Beeinträchtigung der Intim- und Privatsphäre auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren.

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128468
04/03/2005 19:07
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Wenn man dies unter den Datenschutz steckt, was ist denn dann z.B. ein kleiner Lauschangriff der auch ohne weiteres durchgeführt werden darf.
Oder wenn man Steuern hinter zieht (auch dies kann in Scheinehen vorkommen)

Claudia

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128469
05/03/2005 10:31
05/03/2005 10:31

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@Claudia,
in dem Bericht geht es nicht um gänzliche Abschaffung der Überprüfungen sondern um die Begrenzung der Überprüfungen auf das notwendige Maß. Gerade der Lauschangriff war u. a. auch wegen der Eingriffe in die Intimsphäre ewig in der öffentlichen Diskussion!

Den Hinweis auf die Steuern verstehe ich nicht.

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128470
06/03/2005 00:55
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Alexandra z.B. in Österreich und auch in Deutschland kann man steuerliche Vorteile genießen wenn man verheiratet ist, somit ist dies in einer Scheinehe interessant.

Claudia

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128471
05/03/2005 14:08
05/03/2005 14:08

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@Claudia,
meinst du jetzt, dass das ein Grund für die Überprüfung ist? Dann müsste man ja auch die dt-dt Ehen überprüfen, da der Steuervorteil ja für alle Ehen gleich ist.

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128472
05/03/2005 15:54
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Alexandra sicher betrifft dies auch Deutsch-Deutsche Ehen. Nur liegen bei Binationalen Ehen oft noch ganz andere Absich´ten dahinter wie z.B. der Aufenthalt in Europa z.B. Deutschland.

Scheinehen

1) ZIEL
Bekämpfung von Scheinehen zwischen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats oder eines sich in einem Mitgliedstaat bereits aufhaltenden Angehörigen eines Drittstaats mit einem Angehörigen eines Drittstaats zur Umgehung der Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Angehörigen dritter Staaten

2) MASSNAHME DER UNION
Entschließung des Rates 97/C 382/01 vom 4. Dezember 1997 über Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinehen

3) INHALT
Unter "Scheinehe" versteht man die Ehe eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats oder eines sich in einem Mitgliedstaat legal aufhaltenden Angehörigen eines Drittstaats mit einem Angehörigen eines Drittstaats, mit der allein der Zweck verfolgt wird, die Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Angehörigen dritter Staaten zu umgehen und dem Drittstaatsangehörigen eine Aufenthaltsgenehmigung oder -erlaubnis in einem Mitgliedstaat zu verschaffen.

Anhaltspunkte dafür, daß es sich bei einer Ehe um eine Scheinehe handelt, die sich aus Erklärungen der Betroffenen oder Dritter bzw. aus Schriftstücken oder im Zuge von Ermittlungen ergeben können, sind:

die fehlende Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft;
das Fehlen eines angemessenen Beitrags zu den Verpflichtungen aus der Ehe;
die Ehegatten sind sich vor ihrer Ehe nie begegnet;
die Ehegatten machen widersprüchliche Angaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), der Umstände ihres Kennenlernens oder sonstiger sie betreffender wichtiger persönlicher Informationen;
die Ehegatten sprechen nicht eine für beide verständliche Sprache;
für das Eingehen der Ehe wird ein Geldbetrag übergeben (abgesehen von den im Rahmen einer Mitgift übergebenen Beträgen bei Angehörigen von Drittländern, in denen das Einbringen einer Mitgift in die Ehe gängige Praxis ist);
es gibt Anhaltspunkte dafür, daß ein oder beide Ehegatten schon früher Scheinehen eingegangen sind oder sich unbefugt in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben.
Begründen bestimmte Faktoren den Verdacht, daß es sich um eine Scheinehe handelt, so stellen die Mitgliedstaaten einem Angehörigen eines Drittstaats eine Aufenthaltsgenehmigung oder -erlaubnis aufgrund der Eheschließung erst dann aus, wenn die nach dem innerstaatlichen Recht zuständigen Behörden überprüft haben, daß es sich bei der Ehe nicht um eine Scheinehe handelt und die übrigen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt erfüllt sind. Diese Überprüfung kann ein getrenntes Gespräch mit jedem der beiden Ehegatten umfassen.

Wenn die nach dem innerstaatlichen Recht zuständigen Behörden feststellen, daß es sich bei einer Ehe um eine Scheinehe handelt, wird die zum Zwecke der Eheschließung ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung oder -erlaubnis des Drittstaatsangehörigen grundsätzlich entzogen, widerrufen oder nicht verlängert.

Der Drittstaatsangehörige hat die Möglichkeit, eine Entscheidung, wonach ihm die Aufenthaltsgenehmigung oder -erlaubnis verweigert, entzogen, widerrufen oder nicht verlängert wird, gemäß dem einzelstaatlichen Recht vor Gericht anzufechten oder durch die zuständige Verwaltungsbehörde überprüfen zu lassen.

Diese Entschließung bezweckt nicht, eine systematische Kontrolle der mit Angehörigen von Drittländern geschlossenen Ehen einzuführen, jedoch sollen Überprüfungen vorgenommen werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht.

Der Rat überprüft ab 1. Januar 1999 einmal jährlich die Anwendung dieser Entschließung.

4) FRIST FÜR DEN ERLASS EINZELSTAATLICHER UMSETZUNGSVORSCHRIFTEN
5) ZEITPUNKT DES INKRAFTTRETENS (falls abweichend von 4)
Entfällt.

6) QUELLEN
Amtsblatt C 382 vom 16.12.1997

7) WEITERE ARBEITEN
8) DURCHFÜRHUNGSMASSNAHMEN
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33063.htm



Sonnabend, 5. März 2005
Hamburg



Prozeß um Scheinehen
Landgericht

Vor dem Landgericht müssen sich vier Männer wegen der Vermittlung von Scheinehen und Urkundenfälschung verantworten. Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, als Bande seit 1997 Scheinehen vermittelt zu haben, um Frauen aus Jugoslawien eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu verschaffen. Dafür sollen sie pro Fall im Jahr 1997 mindestens 20 000 Mark, später mindestens 30 000 Euro kassiert haben. Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem Quartett 114 Taten vor. bem

erschienen am 1. Februar 2005 in Hamburg
http://www.abendblatt.de/daten/2005/02/01/393651.html

08.06.04
Scheinehen gegen Abschiebung
In den letzten Tagen konnte man in einigen Zeitungen lesen, dass das LKA gegen einen Schleuser und Vermittler von Scheinehen ermittelt. Dabei wurde offensichtlich zum Erstaunen der Ermittler deutlich, dass das Geschäfts mit der Vermittlung von Scheinehen von gut organisierten Banden bestimmt wird.
Dieses kann wiederum nur das Publikum verwundern, denn der Tatbestand, dass sich Ausländer durch die Eheschließung mit einem/einer Einheimischen oder eines/r anderen Ausländers/in, der hier aufenthaltsberechtigt ist, ein Aufenthaltsrecht, eine Arbeitserlaubnis und/oder den Zugang zu den Sozialleistungen erschleichen, ist nichts Neues - und wurde sogar schon häufig genug Thema in der Literatur und von Filmen.
Diese Frage soll jetzt sogar in einer Kleinen Anfrage an den Senat geklärt werden - ausgerechnet von dem innenpolitischen Sprecher der SPD, die in ihrer langen Regierungszeit in Hamburg daran Schuld ist, dass sich hier in diesem Umfange eine derartige kriminelle Praxis entwickeln konnte.

Hierzu meint der stellvertretende Landesvorsitzende der
Hamburger - stattpartei.de/ Dr. Klaus Wieser:

Die permissive und ideologisch dominierte Sicherheits- und Ausländerpolitik der Roten und Rotgrünen hat schweren Schaden verursacht. Jetzt auch noch zu versuchen, das auf die neue Regierung abzuwälzen, ist schon recht dreist.
Auf der anderen Seite sollten sich die für die innere Sicherheit und Ausländerpolitik Zuständigen nicht scheuen, auch ungewöhnliche Wege in Erwägung zu ziehen, durch die Ausländer sich in Hamburg und Deutschland ein Aufenthaltsrecht erschleichen könnten.


Rothenbaumchaussee 91 - 20148 Hamburg - Tel. 040 / 44 50 61 93

http://www.stattpartei-hamburg.de/aktuelles/2004-2/scheinehen.htm

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128473
06/03/2005 09:34
06/03/2005 09:34

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A



Moin Moin,
ähm...ich weiß was Scheinehen sind, aber trotzdem Danke für die ausführliche Erläuterung.

In diesem Thema ging es um die Überprüfungen solcher Scheinehen und in meinem Threat speziell noch mal darum, was dort im Argen liegt nämlich das ohne besonderen Anlass im Privatleben von Binationalen herumgeschnüffelt wird obwohl in den meisten Fällen nunmal keine Scheinehe vorliegt.

Ich glaube du hast mich einfach ein wenig falsch verstanden [winken2]

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128474
01/07/2005 17:01
01/07/2005 17:01

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Beim stöbern in verschiedenen Foren bin ich über folgenden Link gestolpert Erfahrungsbericht - Verdacht auf Scheinehe
Hier schildert eine Betroffene den gesamten Ablauf der Überprüfung ihrer Ehe. Nachbarbefragungen, Behördenbriefe, Tipps, Links usw. ist alles dabei. Ich fand's interessant!

Schönes WE an alle

Re: eheliche Lebensgemeinschafts Überprüfung #128475
26/09/2005 19:17
26/09/2005 19:17
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