http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#77Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Verkündet als Artikel I des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz, BGBl. 2004 I, Seite 1950).
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http://www.aufenthaltstitel.de/synopse2004.htmlDieses Gesetz tritt am 01.01.2005 in Kraft. Gesetzesfassung des AuslG.
http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html