Ich will ja nix sagen - aber auf dem Formular zur Beantragung einer über 3 Monate hinausgehenden Aufenthaltsgenehmigung (pdf-Formular Auswärtiges Amt) steht unter Punkt 27 a) Leiden Sie an Krankeiten, ggf. an welchen.
Seh da keinen so gewaltigen Unterschied von wegen Menschenrechtsverletzungen?
![[Durcheinander]](images/icons/confused.gif)