Hallo,

Du gehst zu Deiner zuständigen Ausländerbehörde und unterschreibst dort eine Verpflichtungserklärung (ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflicht sich darin, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen aufzukommen. Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 82 ff. AuslG sind die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladenden). Meistens musst Du zusätzlich noch Deine Einkommensnachweise und Mietvertrag vorlegen und ca. 20,- Euro zahlen.
Diese Verpflichtungserklärung schickst Du dann zusammen mit einer von Dir abzuschließenden Reisekrankenversicherung nach Tunesien.