http://www.tunis.diplo.de/de/04/pdf__eheschliessung,property=Daten.pdfBotschaft
der Bundesrepublik Deutschland Tunis, im September 2004
RK II TS
Merkblatt für Eheschließungen
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungen
ermächtigt. Die Trauung in Tunesien kann nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamten
erfolgen.
Eheschließung in Tunesien
Der tunesische Standesbeamte verlangt h.E. von dem/den deutschen Verlobten folgende Unterlagen:
1) ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französisch-sprachigen
ergänzenden Bescheinigung
2) Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung
3) Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung
4) Reisepaß oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit
5) von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis
6) ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischer
Übersetzung
7) Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, daß der nichtmuslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischen
Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei
nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt
erteilen! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen.
Für die Unterlagen (Punkte 2, 3 und 6) ist grundsätzlich eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer ausreichend (siehe auch Rückseite).
Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur auf Antrag von dem für Sie zuständigen Standesamt (i.d.R. letzter
Wohnsitz) in Deutschland, - nicht aber von der Botschaft - ausgestellt werden.
Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:
a) deutsche/r Verlobte/r
- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
- Geburtsurkunde
- Reisepaß oder anderen Nachweis der Staatsangehörigkeit
- ggfs. Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen
b) tunesische/r Verlobte/r:
- legalisierte Geburtsurkunde (Certificat de naissance) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- legalisierte Meldebescheinigung (Certificat de résidence) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- legalisierte eidesstattliche Erklärung über den Personenstand (Déclaration sur l´honneur) mit
beglaubigter deutscher Übersetzung
- beglaubigte Photokopie des Passes
- ggfs. legalisierte Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter deutscher Übersetzung
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt erteilen!
Sämtliche tunesische Urkunden sollten zur Verwendung in Deutschland legalisiert werden!