Ein Standesamt ist verpflichtet bei einer Eheschliessung in D zu prüfen, ob die Namenswahl mit dem Namensrecht des Heimatlandes des Partners vereinbar ist!!
Das hab ich auch schon in einem der Themen geschrieben.
Daher haben Standesämter Bücher, in denen die Beamten die entsprechenden Namensrechte nachlesen können.
Daher war ja auch meine Frage, ob dies ausreichend geprüft wurde!