Habe heute nochmal´s mit dem Standesamt gesprochen.

Es ist definitiv möglich, als T.den Famliennamen der Frau anzunehmen. Nur sein Pass in Tunesien wird dann nicht mehr verlängert.

Aber wenn er ja dann Deutscher Staatsbürger ist, muss er auch nicht unbedingt die Tunesische Staatsbürgerschaft haben. Das kann man aber extra beantragen.

Und selbst Eigentum - was Ihm gehört, kann er umschreiben lassen nur er ist kein Tunesischer Staatsbürger mehr - und da machen dort die T.allerhand druck , den wer will denn auch das viele T. abhauen oder sich woanders niederlassen.

Namen ändern etc. , aber es ist möglich und das Kind ist dann so oder so Erbberechtigt und selbst wenn sein Name später Deutsch ist und des Kindes ist das Kind voll Erbberechtigt.

Am Besten, wenn jemand Fragen hat - einfach die Tunesischen Botschaft anrufen oder eine Email schicken - die erklären einem dann meistens alles.