Da es bisher noch niemandem gelungen ist, dies zu realisieren, gehe ich davon aus, dass die Angestellten im Standesamt einfach nur die Namensvarianten nach deutschem Recht aufgezählt haben und dabei außer Acht gelassen haben, dass hierbei auch das tun. Namensrecht eine Rolle spielt. Ich gehe davon aus, dass es nicht geht und selbst wenn, dann mit sehr vielen Schwierigkeiten für den tun. Ehemann verbunden ist.