Wenn die Ehe beim Konsulat gemeldet wird, wird üblicherweise auch der Geburtseintrag des Mannes geändert. Aber das kann man ja nachprüfen, indem man mal hingeht, wenn man in T ist.
Ein T kann den Namen der Frau nicht annehmen, das ist im tunesischen Namensrecht nicht erlaubt.
Die nichttunesische Frau hat da mehr Möglichkeiten: Doppelname, Namen behalten, Namen des Mannes.
Wie das mit Kindern ist, sollte man beim zuständigen Standesamt nachfragen.
Tatsache ist aber: Kinder aus einer D/T-Verbindung müssen beim Konsulat angemeldet werden und bekommen automatisch somit auch die T-Bürgerschaft.
Bei Einreise müssen sie mit dem T-Pass einreisen.