Wie verhält es sich eigentlich, wenn das Kind eines Tunesiers den (nicht tunesischen) Familiennamen seiner Mutter trägt?
In diesem Fall hatte das Kind bei seiner Geburt den Familiennamen des tunesischen Vaters.
Die Ehe wurde jedoch nach kurzer Zeit wieder geschieden, und die Mutter des Kindes ließ den Namen des Kindes ändern, so dass es jetzt den Familiennamen der Mutter trägt (zum Ärger des Vaters...). War damals vermutlich auch eine Vorsichtsmaßnahme seitens der Mutter, grade in Bezug auf eine "Einreise" des Kindes in Tunesien.
Der Vater hatte vor einigen Jahren (sehr wahrscheinlich ohne das Wissen bzw. Einverständnis der Mutter) einen tunesischen Pass für das Kind ausstellen lassen quasi mit "Babyfoto", der ist aber vermutlich längst ungültig (oder kann er den ohne weiteres verlängern lassen?).
Bis jetzt ist das Kind (inzwischen 12 J.) nie nach Tunesien eingereist.
Was wäre im Falle einer Einreise, evtl. zusammen mit dem Vater? Könnte das Kind überhaupt ein- und vorallem wieder ausreisen?
Hat es Konsequenzen bezüglich einer Erbschaft o.ä. in Tunesien, wenn das Kind nicht den Namen des tunesischen Vaters trägt (obwohl wahrscheinlich irgendwo vermerkt ist, dass das Kind zum Zeitpunkt der Geburt einen tunesischen Namen hatte)?
Ist etwas kompliziert der Fall, aber vielleicht weiß ja jemand eine Antwort.