Kurzversion:

Exmann Deutscher (Christ), der nicht zum Islam übergetreten ist. In Deutschland geheiratet.

Als wir die Ehe auf dem Konsulat anmelden wollten, ist das nicht gegangen, da lt. Gesetz die Ehe nur anerkannt wird, wenn der Gatte Moslem ist.

Ergo waren wir zwar nach deutschem Recht in Deutschland verheiratet, in Tunesien aber war ich "ledig", in meiner Geburtsurkunde stand auch ledig drin. Insofern hätte mein damaliger Mann in Tunesien keinerlei Erbansprüche oder sonstiges gehabt, wenn ich während der Ehezeit gestorben wäre. Positiv ist allerdings, dass in einem solchen Fall die Ehe nur in Deutschland geschieden werden muss und nicht noch zusätzlich in Tunesien, da diese ja dort nie existiert hat.

Probleme hätte es aber spätestens gegeben, wenn Kinder ins Spiel gekommen wären. Ich glaube nicht, dass ich diese dann auf dem Konsulat anmelden hätte können, da ich ja "ledig" war und ledige tunesische Frauen ja keine Kinder bekommen dürfen/sollen/können. Wie auch immer.