Eheschließungen

Im Jahr 2003 wurden in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 382.911 Ehen geschlossen. Davon waren 312.145 (81,5 %) deutsch-deutsche Ehen und 70.766 (18,5 %) mit Auslandsberührung, wobei 60.198 (15,7 %) Eheschließungen deutsch-ausländisch waren und in 10.568 Fällen beide Eheleute keine deutsche Staatsbürgerschaft besaßen.

Bei den deutsch-ausländischen Eheschließungen gab es folgende Konstellationen:

Frau deutsch / Mann nichtdeutsch 25.015 (6,5 %)
Mann deutsch / Frau nichtdeutsch 35.183 (9,2 %)


2003 sind die bevorzugten Länder bei der Partnerwahl im Vergleich zu 2002 stabil und durchaus geschlechtsspezifisch unterschiedlich. Deutsche Männer wählen ihre Partnerinnen vielfach aus osteuropäischen und asiatischen Ländern, während deutsche Frauen vor allem türkische Partner heiraten.

Die Anzahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften wurde statistisch nicht erhoben.

Deutsche Frauen heirateten Männer aus:
2002
Anzahl
Türkei 5642
Jugoslawien 2495
Italien 1854
USA 1344
Polen 988
Österreich 888
Großbritannien 838
Marokko 731
Niederlande 698
Kroatien 690

2003
Anzahl
Türkei 5.564
Jugoslawien 2.073
Italien 1.702
USA 1.353
Polen 946
Österreich 828
Marokko 825
Großbritannien 804
Niederlande 672
Kroatien 617

Deutsche Männer heirateten Frauen aus:
2002
Anzahl
Polen 5536
Thailand 2541
Russland 2541
Rumänien 2143
Ukraine 2047
Türkei 1983
Jugoslawien 1176
Kroatien 953
Italien 943
Österreich 816

2003
Anzahl
Polen 5.371
Russland 2.545
Thailand 2.535
Rumänien 2.229
Ukraine 1.953
Türkei 1.850
Kroatien 983
Jugoslawien 981
Italien 946
Österreich 805

Kinder

Insgesamt wurden in 2003 in der Bundesrepublik 706.721 Kinder geboren (2002: 719.250); bei 374.321 Kindern waren beide Elternteile deutsch und verheiratet.

667.366 (94,4 %) der im Jahr 2003 geborenen Kinder haben die deutsche Staatsangehörigkeit (2002: 677.825). Hierzu gehören auch die Kinder, die nach dem ius soli (seit 2000) die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten; d. h. ein Elternteil hat seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland und ist in Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren in Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.

Kinder mit Migrationshintergrund

78.168 (11,06 %) der im Jahr 2003 in Deutschland geborenen Kinder entstammen binationalen Ehen mit einem deutschen Elternteil (2002: 74.509). Davon haben 43.483 (6,15 %) einen deutschen Vater und eine ausländische Mutter, während 34.685 (4,9 %) eine deutsche Mutter und einen ausländischen Vater haben.

30.018 (4,25 %) der Kinder mit Migrationshintergrund haben zwei ausländische Elternteile, die verheiratet sind, während 9.337 unverheiratete ausländische Eltern haben. 4.753 Kinder haben einen Vater deutsch und eine ausländische Mutter .

36.819 Kinder (5,2 %) haben ausländische Eltern jedoch nach dem ius soli eine deutsche Staatsbürgerschaft.

Insgesamt wurden im Jahr 2003 159.095 Kinder (22,5 %) mit Migrationshintergrund geboren, das ist fast jedes vierte in Deutschland geborene Kind.

Außerdem haben 173.305 (24,5 %) aller in 2003 geborenen Kinder eine unverheiratete deutsche Mutter. Auch hier kann der Vater eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen.

Scheidungen

Von insgesamt 213.975 Scheidungen im Jahr 2003 entfielen 178.794 (83,6 %) auf deutsch-deutsche Ehen, 35.181 (16,4 %) auf Ehen mit Auslandsberührung. Dabei hatten in 16.212 Fällen eine deutsche Frau einen ausländischen Mann und in 10.327 Fällen ein deutscher Mann eine ausländische Frau. Bei 8.642 Ehescheidungen waren beide Ehepartner nicht deutsche Staatsbürger.

http://www.verband-binationaler.de/zahlenundfakten/index.htm