Hier hätte jetzt Claudia's Beitrag aus dem Thema "eheliche Lebebnsgemeinschaft Überprüfung" besser gepasst!
@engel, 1. es lag keine Scheinehe im Sinne einer Scheinehe vor, es gab eine häusliche Lebensgemeinschaft und die Ehe wurde auch nicht von beiden Seiten ausschließlich zum Zweck, die Aufenthaltserlaubnis für ihn zu erlagen, geschlossen. 2. Wenn es möglich wäre nach etlichen Jahren mit der Behauptung auf "Scheinehe" den Ex-partner aus dem Land zu kicken, würden vermutlich viele gekränkte, verletzte, verzweifelte und rachsüchtige Ex-ehefrauen dies versuchen. Das wäre einfach nicht richtig.