Hallo, ich denke nach 3 oder 4 Jahren Ehe ist es schwer einen Verdacht auf Scheinehe zu prüfen, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat hat man dann eh keine Chancen, diese Kraft sollte man wirklich sparen.
Was aber immer für eine Möglichkeit bleibt und dies für beide Seiten, das man gegen den Partner klagen tut was Scheinehe betrifft, aber auch hier sei Vorsicht geboten da man dies nachweisen muß, der der Klagen tut muß auch Beweise auf den Tisch legen können und dies ist meiner Meinung nach auch sehr schwer nach 3 oder 4 Jahren Eheleben welches super lief und es keinerlei Vorfälle gab.