Er hat doch die Aufenthaltsgenehmigung, weil er verheiratet ist. Sobald er angibt, daß er von seiner Frau getrennt lebt, muß er aus Deutschland raus. So einfach ist das.
Und bei uns in Bayern ist es so, daß, wenn er nach 3 Jahren die unbefristete bekommt, beide beim Einwohnermeldeamt bestätigen müssen, daß sie weiterhin zusammen eine Ehe führen werden und bei einer Trennung sofort Bescheid geben. Ich weiß nicht, welchen Zweck diese Bestätigung hat, vielleicht wird er bei einer Trennung trotz unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung ausgewiesen....???