Hi!
Ja mir haben sie auch beim Standesamt gesagt wir sollen erst schon mal das Visum beantragen und dann die Einreichung beim Oberlandesgericht vornehmen, da diese Einreichung nur 6 Monate gültig sei und wenn dann sein Visum zu spät käme müssten wir das wieder neu beantragen, alles nur unnötige Kosten und Zeit... Aber von woanders hört man jetzt daß für das Visum der Antrag schon vom OLG vorliegen muss. ich weiß jetzt nicht was richtig und was falsch ist. Möchte jetzt nicht ungetaner Dinge im Februar wiederkommen und das verzögert sich alles. Werde dir berichten falls ich was neues weiß, aber danke - echt lieb!
Lg
Kristin