man sagt immer, "es gilt das Recht des Landes, in dem der Lebensmittelpunkt liegt"... wenn man also der der Heirat in der Schweiz lebt, egal ob Heirat in TN oder CH, müßte das Recht der Schweiz gelten...
Re: Unterschiede bei Heirat in Tunesien oder Schweiz ?#126425 19/11/200417:0719/11/200417:07
Hi Jambo Sollte dein Mann die Scheidung einreichen und als Lebensmittelpunkt Tunesien angeben, dann würdet ihr nach tun. Gesetz geschieden. Reichst du die Scheidung ein, dann läuft es nach CH Gesetzgebung. Lebensmittelpunkt/Lebensinteressen sind ausschlaggebend. Gruss Tornado