Zitat:
wir geben nur diese Infos weiter so wie es gesetzlich Vorgeschrieben ist
dann hast du anscheinend falsche informationen!

auskunft vom konsulat der tunesischen republik in düsseldorf:
für familienzusammenführung- oder eheschließungsvisum gilt:
  • tunisair ist keine pflicht(meiner ist LTU geflogen!),
  • linie ist keine pflicht(wie schon oben erwähnt gibt es aber keine chartermöglichkeiten mit start tunesien),
  • rückflug ist nur pflicht bei eheschließungs- und natürlich besuchervisum!
  • tunisair/linie nur pflicht bei besuchervisum!