Guten Morgen alle miteinander!!!

Da ich denke, das dieses Frage doch immer wieder interessant ist, hab ich einen Rechtsanwalt für Familienzusammenführung gefragt, wie es mit einem Visum aussieht, wenn ich z.b. Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, bzw Harzt4 erhalte. Denn ich glaube noch minimaleres Einkommen kanns ja nicht geben [weinen2] Die Antwort kopiere ich jetzt im genauen Wortlaut hier rein:
Hallo,

der Bezug von Sozialhilfe spielt nach den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz bem Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen keine Rolle, d.h., das Visum ist trotzdem zu erteilen.
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Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert

Ich hoffe das ich einigen von euch helfen konnte