Einem Deutschen Staatsbürger darf man eine Eheschließung mit einem Ausländsichen Staatsbürger nicht untersagen.
Wenn die Ehe im Ausland (hier in Tunesien) geschlossen wird, muß der Ehemann dann ein Familienzusammenführungsvisum beantragen.

Da kommt es auf Einkommen (egal ob vom Staat oder Gehalt) nicht drauf an.

Man prüft dies ab und an, spielt aber keine Rolle ob der Mann die Einreise bekommt oder nicht, da sie verheiratet sind und ein großer Unterschied zwischen Besuchervisum und Familienzusammenführung besteht.

Claudia