ein visum zur eheschließung hier in D zählt dann wohl erstmal so wie besuchervisum nehme ich an. da liegt der unterschied. es könnte ja durchaus auch passieren, daß der heiratskandidat doch unverrichteter dinge wieder abreist.
beim konsulat hat man mir damals nämlich auch gesagt, mein mann (damals ja noch nicht-mann)gilt als reisender, deshalb auch hin- und rückflug-buchung nötig!

also ich würd mich an kompetenter stelle erkundigen. erspart einem oftmals ne menge geld zeit und nerven!!