Hallo,
es wäre schlimm wenn sie dir dies nicht so am Telefon gesagt hätten, denn es gibt kein Gesetz was die Länge vorschreibt, aber die Erfahrungen sprechen dann schon mit.

Ich kenne super wenige, fast keinen der beim ersten Visum nach europa gleich 3 Monate Aufenthalt bekommen hat, max. 1 - 2 Wochen.

Ich kann nur meine Erfahrungen und Empfehlungen weiter geben, denn ganz schnell steht dann als Ablehnungsgrund: Rückkehrwilligkeit nicht gegeben nach § 7 Abs. 2, 8 AuslG.

Diese Grund steht auf fast allen Ablehungen eines Visas drauf, weil es eine Ermessensfrage ist und dies so entschieden werden kann.
Man kann einen Widerspruch einlegen, und eine sehr gute Begründung dazu schreiben, wie z.B. das er schon mal in Europa war und Fristgerecht zurück gefolgen ist, dies geht aber nur wenn er bereits ein Touristenvisum hatte.

Claudia