Touristenvisum
(für tunesische Staatsangehörige und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Tunesien)


Folgende Dokumente sind vom Antragsteller persönlich vorzulegen:


gültiger Reisepaß (mit einer mindestens 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinausgehenden Gültigkeit)

1 Paßphoto sowie ein vollständig ausgefülltes und von ihm unterschriebenes Visa-Antragsformular

eine Einladung mit Kostenübernahmeerklärung nach § 84 Ausländergesetz (AuslG) von einer Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Die Unterschrift muß von der zuständigen Ausländerbehörde legalisiert sein.

Wir bitten um die Vorlage dieser Dokumente im Original.

Fotokopie der Aufenthaltsberechtigung der Sie einladenden Person

Reservierungsbestätigung des Hin- und Rückflugs

Für Angestellte und Beamte:
Bestätigung des Arbeitsverhältnisses mit Angabe des Einstellungsdatums

genehmigter Urlaubsantrag

Sozialversicherungsausweis mit Gültigkeitsnachweis

Jahresgehaltsaufstellung, ausgestellt von der CNSS (Sozialversicherung)

die letzten drei Gehaltsabrechnungen bzw. Lohnbescheinigungen

Für Gewerbetreibende/Unternehmer:
Gewerbeanmeldebescheinigung, Patent, Auszug aus dem öffentlichen Anzeiger oder Firmenstatut

Hinterlegungsquittung Ihrer Einkommenssteuererklärung

Landwirte:
Eigentumsurkunde, ausgestellt vom Liegenschaftsamt

Hinterlegungsquittung Ihrer Einkommenssteuererklärung

Rentner/Nichterwerbstätige:
Rentnerausweis oder Nachweise zu Ihrem
Lebensunterhalt in Tunesien

Schüler und Studenten:
Schüler: Schulbescheinigung

Studenten: Einschreibebescheinigung und

Studentenausweis

Minderjährige:
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Dokumenten ist die schriftliche Zustimmung des Vaters vorzulegen


Alle der aufgeführten erforderlichen Dokumente sind im Original zusammen mit einer gut lesbaren Kopie vorzulegen!

Diese Aufstellung ist nicht ausschließlich, d.h. nach Prüfung Ihrer Unterlagen kann die Vorlage zusätzlicher Papiere verlangt werden, was jedoch nicht bedeutet, daß Sie damit automatisch ein Visum erhalten.
Alle Dokumente sind in französischer oder deutscher Sprache vorzulegen.

Zu Ihrer Beachtung:

Die Wartezeit beträgt mindestens 48 Stunden.
Für Bürger bestimmter Staaten beträgt die Wartezeit mindestens 7 Tage.
Die Visa-Gebühren sind im voraus zu bezahlen.
Die Antragsformulare sind kostenlos.

Claudia