Klappt das reibungslos auch wenn sie nicht fähig ist mit ihrer Vergütung für den Unterhalt (Miete, Möbel, Essen, Versicherung, ....) aufzukommen? Sie wohnt ja noch bei ihren Eltern und hat vor nach der Hochzeit mit ihm zusammen zu ziehen. Oder kann man ihm den Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland auch ablehnen aufgrund ihrer Zahlungunfähigkeit? So müsste sie ja Sozialhilfe beantragen als Unterstützung, worauf der deutsche Staat sicherlich keine Lust hat.