Das ist nicht der Punkt.
Ich schrieb doch "... wenn sie als Aufschlag zu den Katalogpreisen der Reiseveranstalter eingehoben werden ..." - also wenn im Katalog von Neckermann, TUI o.ä. ein bestimmter (Pauschal-)Preis steht, und auf diesen ein Zuschlag wegen höherer Spritpreise verrechnet wird, wäre das sachlich gerechtfertigt.
Die Fluglinien selbst haben - ich glaube im Mai - ihre Preise für Linienflüge eben vor dem Hintergrund höherer Benzinpreise und auch der verschärften Konkurrenz neu festgelegt. Da sollte es - wie es bei dir auch war - keine Aufschläge geben oder hast du eine Pauschalreise (Flug + Transfer + Hotel) aus einem Katalog gebucht?