@Gedicha,
ja!!! also so wie ich die Dame verstanden habe benötigt man zur Familienzusammenführung laut Botschaft (sind untrschiedliche Angaben als ABH)
1. gültigen Pass (gültigkeit min. 6Monate)
2. 2 Visaanträge und Copy von Pass Seite 2 und 3
3. 2 Fotos
5. Heiratsurkunde bzw. Bestätigung Hochzeitstermin in D, Pass-Kopie des D-Partners und Meldebescheinigung aus D