@ Jeude:
Zwar bin ich des Französischen mächtig, aber es liegt wohl an der merkwürdigen Art der Auflistung, dass ich mal wieder nachfragen muss:
Die Meldebescheinigung des Partners, der in D lebt, braucht derjenige nur, der ein "sejour de longue durée" beantragt?! Meint das auch ein Visa zur Familienzusammenführung?
![[Durcheinander]](images/icons/confused.gif)