Das mit einer Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre wird schwierig, denn diese bekommt und behält der Partner nur, wenn auch dauerhaft zusammen gelebt wird. Denn wenn Ihr nicht dauerhaft zusammenlebt, hat er keine Grundlage für eine längerdauernde Aufenthaltserlaubnis.
Das ist dann zwar verheiratet aber nicht gemeinsam lebend.
Auch ist dies für die Steuer ein Problem, wenn Du die Klasse wechselst, Ihr aber in dem Sinn dauerhaft getrennt lebt, dann wirst Du weiter wie Klasse 1 behandelt.
Solltest Dich mal schlau machen.