Hallo!!!
Wir haben nach der Hochzeit den Antrag auf Familienzusammenführung bei der Botschaft in Tunis gestellt. Als mein Mann das Visum erhalten hat, ist er nach D gekommen. Er blieb dann aber nur drei Wochen. In dieser Zeit haben wir den Antrag auf Aufenthalt für 3 Jahre gestellt. Nach den drei suuuuuuuperschönen Wochen ist er dann wieder zurück nach TN, um dort zu arbeiten. Generell haben wir aber vor, ab Oktober hier eine Arbeit für ihn zu suchen.
Wie das aber ist, wenn man garnicht vorhat, jemals in D zusammenzuleben, weiß ich auch nicht. Ich kann mir vorstellen, dass der Tunesier dann jedesmal, wenn er nach D will, erst bei der Botschaft nen Antrag stellen muss.
Ich glaub, es ist am besten, wenn man hier die Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre beantragt. Dann darf er sich aber nur maximal 6 Monate außerhalb Deutschlands aufhalten.
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