Bei uns war es so, dass wir meinen Mann - kam letztes Jahr Ende März, zwei Tage später beim Bürgeramt angemeldet haben und dort auch gleichzeitig die Aufenthaltsgenehmigung beantragt habem. Uns wurde gesagt, dass wir so mit 4 Wochen rechnen müßten, bis er den Pass zurückbekommt. Was wir nicht bedacht hatten war, dass der Pass meines Mannes nur bis August gültig war
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, so dass er das 1.Mal nur eine Aufenthaltsgenehmigung bis zu dem Datum bekommen hatte. Sind dann sofort nach Düsseldorf, um den Paß zu verlängern und am nächsten Tag dann zur ABH, wo er seine 3jährige Aufenthaltserlaubnis dann aber sofort bekommen hat. Arbeitserlaubnis wurde ihm auch zugeschickt.