Hallo Rita,
lass dich nicht verunsichern...Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielen Einkommen und Wohnungsgröße keine Rolle, auch wenn man immer wieder hört, dass manche ABH's entsprechende Nachweise verlangen. § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG verweist nur auf § 17 Abs. 1 AuslG, nicht auf § 17 Abs. 2 AuslG. Ist das Einkommen nicht gesichert kann die AE beschränkt werden, aber deswegen nicht ganz versagt werden. Um besser mit AuslG klarzukommen empfehle ich noch die
allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AuslG an den entsprechenden Stellen zu lesen (Ab Punkt 23, besonders 23.1.4).
Bei rechtlichen Fragen kann ich nur nochmal den Link
www.info4alien.de empfehlen.
Hoffe es hilft
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