Hallo alle zusammen!
Erst einmal möchte ich mich bedanken das mir so schnell meine frage beantwortet wurde.danke!
es geht um die papiere für die hochzeit.und zwar steht auf dem infoblatt der deutschen botschaft das ein ehefähigkeitszeugnis und eine geburtsurkunde mit beglaubigter französischen übersetzung notwendig ist.meine frage jetzt es gibt ja die geburtsurkunde und das efz auch als internationale version in französisch.wird das von dem standesbeamten dort anerkannt?oder ist die übersetzung vom deutschen ins französische notwendig.danke schon mal an alle die mir helfen.schönen abend allen noch.tschüss