Bei einer Eheschließung ist es egal ob man eine Arbeit in Tunesien hat oder nicht, man kann trotzdem ein Visa beantragen, aber wirklich nur für eine Eheschließung.
Für ein besuchervisa muß man min. 3 Monate im Stück angestellt gewesen sein und der Arbeitsvertrag muß aber weiterhin auch bestehen, es reicht nicht wenn man 3 Monate gearbeitet hat und dann arbeitslos ist. Das Arbeitsverhältnis muß min. weitere 3 Monate bestehen.
Deshalb braucht man auch einen Urlaubsschein dazu.
Wenn du deine Schwiegermutter einladen tust, muß sie nicht arbeiten, da dies oft der Fall ist das die Frauen zu Hause sind.
Da reicht aus wenn in Tunesien noch Familie z.B. Ehemann ist, was die Rückkehrwilligkeit dann bestätigt.
Claudia