Hallo
Mir wurde auf der ABH gesagt, dass es für den Bearbeitern uninteressant ist, ob man ein "Schwerverdiener" ist oder ein geringes Einkommen hat. Die anstehenden Forderungen können in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren eingefordert werden. Er sagte wörtlich, dass es ihm völlig egal ist, ob man Arbeiter, Beamter, Arbeitsloser oder Sozialhilfeempfänger ist. Ein Risiko besteht sowieso immer.
Man kann sich auch einen X- beliebigen als Bürgen nehmen. Ist sicherlich nicht die beste Lösung, denn man kann für niemanden "die Hand ins Feuer legen".
Die Bestimmungen variieren aber überall. Einfach auf der ABH informieren.
Ich wünsche dir viel Glück!!!!! ( Wobei es mich interessiert, wie du ihr einen gültigen Arbeitsvertrag beschaffen willst - erscheint mir unmöglich)