Hallo Petra! [winken2]

Ja es ist leider so: wenn man eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hat, verliert man die, wenn man längerals 6 Monate im Ausland ist.

Es ist aber so, normalerweise, hat der ausl. Ehepartner jederzeit ein Recht ein Gesuch zu stellen.......bei uns wurde es leider abgelehnt. Hat aber vorallem damit zu tun, dass er früher gegen das Gesetz verstossen hat und er somit als nicht "erwünscht" gilt.

Ihr denkt jetzt sicher.... selberschuld.... stimmt....aber solange niemand wegen, Körperverletzung, Drogen oder Missbrauch verurteilt wurde.....finde ich es sehr schlimm, einen Ausländer der hier Familie hat, hier viele Jahre gelebt und gearbeitet hat, aus diesem Grund "abzuschieben"....

(Ist jetzt aber ein anderes Thema...)