Oder erlischt das wieder, wenn man für einige Zeit das Land verlässt ?

Hi Petra,
genau dies wurde mir leztes Jahr vom Ausländeramt bestätigt.
(kann sein dass es für Ehepartner aus den EU-Ländern anders ist)

Der tun. Ehepartner darf sich maximal 6 Monate im Jahr außerhalb D (EU?)aufhalten.
Wenn er dies überschreitet ist die Aufenthaltgenehmigung für Deutschland erloschen.

Ich hab aber nicht nachgefragt, ob dies nur bei befristeter oder auch bei unbefristeter Aufenthaltsgenehmigng der Fall ist.
Auch wurde mir gesagt, dass der Ehepartner nicht so leicht die Unbefristete erhält, wenn er sich oft im Ausland (wahrscheinlich außerhalb EU) aufhält.

Leider weiß ich auch nicht, ob es dann schwierig ist wieder eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
[nixweiss1]

Ich hoffe es ist alles ok bei euch.
Melde dich mal wieder!