1. Auf jeden Fall die Vollmacht übersetzen lassen. Wer soll die denn sonst da unten verstehen?
2. im Zweifelsfall gilt für ein tun. Kind (das ist Dein Kind nämlich in Tunesien) immer nur tun. Recht. Daher wäre es auf jeden Fall besser das gleiche Dokument von einem tun. Notar aufsetzen zu lassen. Und darauf achten, dass das Dokument nicht veraltet ist, denn eine 3 Jahre alte Vollmacht nützt u.U. nicht mehr viel.
so dürfte es funktionieren. Aber leider ist man oft dem teilweise beschränkten Horizont der Beamten ausgesetzt. Und da diese Frage rechtlich delikat ist, sind die eben oft verunsichert.