Hallo Ihr Lieben,

Ihr hattet mir vor einiger Zeit wertvolle Tipps zu meiner Frage Ein- und Ausreise mit Kind gegeben. Nun habe ich hierzu nochmals eine etwas speziellere Frage:

Vor der Eheschließung hatten mein tunesischer Mann und ich (deutsch) einen Ehevertrag beim Notar geschlossen. Außerdem, auf Anraten des Notars, eine Vollmacht, dass sowohl ich als auch gemeinsame Kinder jederzeit freie Ein- und Ausreise für Tunesien haben, ohne besondere Zustimmung des Ehemannes bzw. Vaters.

Diese Vollmacht hat mein Mann damals unterschrieben, sie liegt mir jedoch nur in deutscher Sprache vor.

Ist es sinnvoll, diese Vollmacht ins Arabische oder Französische übersetzen und beglaubigen zu lassen, und würde sie mir im Zweifelsfall in Tunesien wirklich etwas nützen? Müsste ich mit der übersetzten und legalisierten Version dann nochmals zum tunesischen Konsulat?

Einen tunesischen Pass für unsere gemeinsame Tochter haben wir vorsorglich nun auf dem Konsulat beantragt. Jetzt wäre es mir halt noch wichtig, diese Sache mit der Vollmacht zu klären.

Wenn dieses Thema schon mal diskutiert wurde, dann verweist mich einfach zum entsprechenden Link.

Danke im Voraus für Eure Antworten!

Tanja [Lächeln]